Impressum, AGB, Datenschutzerklärung

Angaben gemäß § 5 TMG:


Atrium Services 
Anne-Frank Str.32
64354 Reinheim

Inhaber: Gunther Schmidt

Kontakt:

Telefon: 06162 9449937
E-Mail: info@atrium-services.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 203352135

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Gunther Schmidt
Anne-Frank Str.32
64354 Reinheim
 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
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Urheberrecht

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Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

 

 

AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

 

( AGB ist am Ende des Textes zum Download verfügbar)

 

 

§1. Geltung der AGB Bedingungen

Es gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens ausschließlich deren hier niedergeschriebene Bedingungen, mit denen sich unser Geschäftspartner bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für bestehende sowie künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Geschäftspartner bei einem von uns bestätigten Auftrag oder einem Angebot etc. zugegangen sind (schriftlich wie mündlich). Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt.

Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Atrium Services sie schriftlich bestätigt.

Aufträge bei Bestandskunden die auf Grund neuer Angebote erteilt werden, liegen automatisch die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB zugrunde, unabhängig zuvor eventuell vereinbarten individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Ausnahmen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung von Atrium Services.

Soweit individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die AGB nur ergänzend und im Rang folgend.

§2 . Art  und Umfang der Leistung 

Die Firma Atrium Services verpflichtet sich für die Bereiche: Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste,  Sicherheitsdienste und Servicedienstleistungen, die vertraglich, durch Angebote oder Absprachen zu erbringende Leistung fach- und fristgerecht auszuführen. 

§3. Personal

Atrium Services stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zulässiges Personal eingesetzt. Atrium Services ist ferner berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen  wie Partner- und Subunternehmen zu bedienen. 

§4. Datenschutz – Sicherheit

Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige  Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

§5. Reinigungsmittel und Geräte 

Atrium Services stellt die für die Reinigungsarbeiten, soweit nicht anders vereinbart, die erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. 

Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, sowie einen für die  Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o. ä. zur Verfügung  und übernimmt dafür die Kosten. 

§6.Gewährleistung 

Mängel oder Schäden müssen unverzüglich nach Beendigung der Einsatzdienste oder Reinigungsarbeiten schriftlich gegenüber Atrium Services gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 2 Arbeitstagen nach Beendigung der Tätigkeiten von Atrium Services berücksichtigt und bearbeitet  werden. Die schriftliche Beanstandung hat dem Unternehmen eine angemessen Frist, die drei Arbeitstage nicht unterschreiten darf, zur Beseitigung der Beanstandungen einzuräumen.

§7. Schlüssel  

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber  rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal von Atrium Services herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Atrium Services im Rahmen von §9. 

§8. Unterbrechung der Reinigung oder Einsatzdienste

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann Atrium Services den Reinigungsdienst oder Einsatzdienst, soweit dessen  Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend  umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Atrium Services verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen. 

§9. Haftung und Haftungsbegrenzung 

Atrium Services haftet  im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern  oder ihren Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet Atrium Services dem Grunde nach nur dann, wenn  wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in der Höhe des Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entsprechend:  

 

3.000.000 € pauschal bei Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Schlüssel- oder Codekartenverlust, sonstige Tätigkeitsschäden / Bearbeitungsschäden

 

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen,  nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der  Dienstleistung von Atrium Services in keinem  Zusammenhang  stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der  Bedienung und  Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen Anlagen o. ä. 

§10. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich ab Kenntnis schriftlich gegenüber Atrium Services geltend zu machen. 

§11. Zahlung des Entgelts 

Die Rechnungsstellung  für Leistungen aus Verträgen und Beauftragungen erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart wurde– nach erbrachter Leistung zum Ende des Abrechnungsmonats, zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum.  Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das   Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§12. Nichtzahlung des Entgeltes 

Bei  Zahlungsverzug ruhen die Verpflichtungen von Atrium Services nebst deren  Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit, Beauftragungszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann Atrium Services bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 

§13. Preisänderung 

Im Falle der Veränderungen, Tariferhöhungen von Lohn- und Lohnnebenkosten verändert sich der Entgeldpreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten verändert wurden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. 

§14. Vertragsbeginn, Vertragsänderung 

Die Vertragslaufzeit wird bei sich wiederholenden Arbeiten auf ein Jahr festgeschrieben und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn dieses nicht drei Monate vor Vertragsablauf per Einschreiben gekündigt wird. Bei Auftragserteilungen älter wie 3 Jahre, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate zum Jahresende unabhängig des Auftragsstartdatums und muss per Einschreiben gekündigt werden.

Im Falle vorzeitiger unberechtigter Kündigung durch den Vertragspartner hat das Unternehmen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 25% der Nettoumsätze der Restlaufzeit des Vertrages ab Kündigungszeitpunkt zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Schaden nach. Dem Unternehmen steht es frei, im Einzelfall einen höheren Schaden gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

Ist der Vertragspartner trotz zweier erfolgter Mahnungen durch das Unternehmen mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug, hat das Unternehmen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das Unternehmen hat in diesem Falle einen Schadenersatzanspruch in dem vorher genannten Umfang.

§15. Vertragswirksamkeit 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der  übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 §16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Darmstadt

 

Atrium Services Stand 01.2021

 

 

Datenschutzerklärung

 

Datenschutzbeauftragter: Gunther Schmidt

 

Datenschutz

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Quelle: https://www.e- recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html

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